Heizkostenzuschuss 2024/25

heizkosten

Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2024/2025 mit einem Heizkostenzuschuss in Höhe von 200,- Euro pro Haushalt unterstützt. Dieser kann von 1. Oktober bis 30. November 2024 online beantragt werden.

Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. September 2024
  • Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor.
  • Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (Einmalig pro Haushalt).

Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.

Die Gewährung des Zuschusses ist von der Höhe des Einkommens abhängig. Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2023 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:

  • Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 19.070,00 Euro
  • Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 26.940,00 Euro

Erforderliche Unterlagen:

  • Ihre persönlichen Daten (Antragsteller/in)
  • Name/n und Geburtsdaten aller Personen, mit Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse
  • Die genaue Höhe des Jahresbruttoeinkommens 2023 aller Personen, die im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
  • Bankverbindung im SEPA-Raum (an die der Oö. Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden soll)

Antragstellung unter:

www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschusLinkziel öffnet in neuem Tab/Fensters

 

02.10.2024