An- und Abmeldung von Hunden

hunde

Wir weisen darauf hin, dass eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen drei Tagen zu melden hat. 

Auch Änderungen sind am Gemeindeamt meldepflichtig. 

Dazu zählen Abmeldungen, Tod des Hundes, Umzug, Adressänderung, Wechsel von Hunden...

Die Hundemarke von verstorbenen oder weggegebenen Hunden darf zudem nicht weiter verwendet werden. Jeder Hund bekommt eine eigene Marke im Zuge der Anmeldung.

Weitere Infos zur Hundeanmeldung:

https://www.gemeindelengau.at/ServiceGemeinde_I_Bildung/Buergerservice/Hundeanmeldung

Informationen zum neuen Hundehaltegesetz:

https://hundehaltung-ooe.at/



20.01.2025